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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER P-CALL GMBH & CO. KG

Unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte die Sie mit uns abschließen.

§1 GELTUNGSBEREICH, FORM

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Auftraggebern/Kunden.

Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Bei Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch P-Call werden künftige Aufträge nur noch nach den geänderten Bedingungen durch P-Call angenommen und ausgeführt.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSUMFANG

2.1. Die P-Call GmbH & Co. KG erbringt die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis.

2.2. Der Umfang der von P-Call zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages, insbesondere nach dessen Preis- und Leistungsvereinbarung.

2.3. Sofern im Angebot / der Leistungsbeschreibung Service Levels oder vergleichbare Zielvereinbarungen (z. B. Quoten) festgelegt werden, dienen diese nur als Richtlinie zur Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen. P-Call wird angemessene Anstrengungen aufbringen, um diese Vorgaben zu erfüllen; es besteht jedoch keine bindende Verpflichtung zur Erreichung der Ziele. Bei Nichterreichung der Ziele kann der Auftraggeber eine Vergütungsminderung nur dann geltend machen, wenn die ausdrücklich in schriftlicher Form festgelegt worden ist.

2.4. P-Call ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung vertraglicher Leistungspflichten zu beauftragen, sofern diese vergleichbaren Standards hinsichtlich des Datenschutzes sowie der Verschwiegenheit einhalten und dadurch nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

2.5. Von P-Call zugesagte Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch notwenige Vorleistungsdienstleister (z. B. T-Systems International AG, Telekom Deutschland GmbH oder ähnliche).

2.6. Auf Rufnummern die von P-Call zur Nutzung von Inboundprojekten als Weiterleitungsziele überlassen werden besteht kein Anspruch auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentlichen Verzeichnissen oder Portierung zu anderen Anbietern.

2.7. Eine eventuell benötigte Rufnummernweiterleitung zu einer von P-Call zur Verfügung gestellten Zielrufnummer ist kein Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit P-Call.

2.8. Die Plattform und die Server der P-Call haben eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Wartungs-, Installations-, Umzugs- und Umbauzeiten bleiben bei der Berechnung außer Betracht.

2.9. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden im Angebot festgelegt. Sofern im Angebot / der Leistungsbeschreibung Service Levels oder vergleichbare Zielvereinbarungen (z. B. Quoten) festgelegt werden, dienen diese nur als Richtlinie zur Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen. P-Call wird angemessene Anstrengungen aufbringen, um diese Vorgaben zu erfüllen; es besteht jedoch keine bindende Verpflichtung zur Erreichung der Ziele. Bei Nichterreichung der Ziele kann der Auftraggeber eine Vergütungsminderung nur dann geltend machen, wenn die ausdrücklich in schriftlicher Form festgelegt worden ist.

§3 PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Anspruch genommenen Dienstleistungen für keine geschäftlichen oder privaten Aktivitäten zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art verstoßen. Ferner ist jeder Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, der den Eindruck erweckt, dass P-Call die von ihm zu verantwortenden Tätigkeiten zuzurechnen oder von diesen auszugehen ist.
Unzulässig ist insoweit insbesondere Spamming sowie die Bereitstellung oder Verwendung von Inhalten, die Gewalt, Rassismus oder Diskriminierung verherrlichen, fördern, billigen oder verharmlosen; nazistischen Inhalten; verbotenem Glücksspiel; sexistischen, pornographischen, jugendgefährdenden Inhalten; Inhalten, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen; Daten, die geeignet sind, Schäden bei P-Call oder Dritten auszulösen (z. B. Trojaner, Dialer, Viren); Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder einen Rechtsverstoß ermöglichen oder fördern; Inhalten, die geeignet sind, den Ruf oder die geschäftlichen Aktivitäten von P-Call zu schädigen.

3.2 Der Auftraggeber hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass technische Einrichtungen, über welche die Benachrichtigungen empfangen werden, empfangsbereit sind und er trägt hierfür die alleinige Verantwortung. Dies gilt ebenso für zur Datenverarbeitung zur Verfügung gestellte Softwarelösungen die von P-Call über das Internet abgerufen oder auf die über das Internet zugegriffen werden soll.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, P-Call erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und P-Call bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung im zumutbaren Umfang zu unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Störung nicht auf einem Fehler von P-Call beruht, ist P-Call berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet Mängel unmittelbar nach deren Kenntniserlangung bei P-Call anzuzeigen.

§4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 Je nach beauftragter Leistung variieren die an P-Call zu zahlenden Entgelte und Abrechnungsmodalitäten. Einzelheiten zu den jeweiligen Konditionen und Modalitäten ergeben sich aus den vereinbarten Preislisten, Konditionsmodell und damit verbunden Vertrag. Unsere Preise werden jeweils in netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

4.2 In der Regel erfolgt die Fakturierung unserer Leistungen monatlich zu Beginn eines Monats für den vergangenen Monat.

4.3 Sofern es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt, sind unsere Rechnungen vom Kunden binnen 10 Tage ab Zugang ohne Abzüge zahlbar. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, so erhält er eine Zahlungserinnerung. P-Call ist in diesem Fall berechtigt, Mahnspesen zu berechnen.

4.4 Einwände gegen unsere Abrechnung, deren Inhalt und/oder Höhe sind vom Kunden unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 (acht) Wochen nach deren Zugang schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Einwendung so gilt die jeweilige Rechnung als genehmigt und akzeptiert. Wir weisen in unseren Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung hin.

4.5 Gegenansprüche von P-Call kann der Kunde ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, zu.

4.6 Der Kunde verpflichtet sich bei einer Zahlung per SEPA-Lastschrift-Mandat für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Bei Rücklastschriften wird dem Kunden eine Gebühr von 12,00 EUR zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnet.

4.7 Ab Bekanntwerden der Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, ist P-Call berechtigt, unsere Dienstleistungen nur noch gegen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung oder die Zahlung per Vorauskasse zu liefern. Sobald der Sicherungsgrund entfällt verpflichtet sich P-Call zur unverzüglichen Rückerstattung von Sicherheitsleistungen.

4.8 Sollte P-Call aufgrund von gesetzlichen oder rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen verpflichtet werden, Dritten Auskünfte über den Umfang, die Art oder den Gegenstand von Vertragsverhältnissen zu erteilen (z. B. gegenüber Ermittlungsbehörden), ist P-Call berechtigt, hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- EUR/Stunde in Rechnung zu stellen.

§5 AUSFALLMANAGEMENT

5.1 Zur Erbringung vertraglicher Leistungen ist die P-Call GmbH & Co. KG auf die Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungssysteme externer Anbieter angewiesen, auf die P-Call keinen Einfluss hat. Daher übernimmt P-Call für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationswege, Vermittlungssysteme und Übertragungswege keine Gewährleistung. Bestehende Gewährleistungsansprüche gegenüber dritten treten wir jedoch gegebenenfalls an den Kunden ab.

5.2 Sofern dies in unserem eigenen Machtbereich liegt, verpflichten wir uns dazu jede selbst identifizierte oder gemeldete (technische) Störung ohne schuldhaftes Zögern zu beseitigen. Sofern dies nicht möglich ist, beschränkt sich die Störungsbeseitigung auf die Meldung gegenüber dem hierfür zuständigen Stellen. Über die aktuellen Entwicklungen informiert P-Call den Kunden stetig.

§6 DATENSCHUTZ

6.1 P-Call verpflichtet sich, gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), und weitere gesetzliche Bestimmungen, die zum Betrieb unserer Angebote zu berücksichtigen sind, einzuhalten.

6.2 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen, Nutzungs-, Verkehrs- und Bestandsdaten unserer Kunden erfolgt ausschließlich nach dem Zweck der gegenständlichen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

6.3 Der Gegenstand unserer Auftragsverarbeitung inkl. aller Rechte und Pflichten der betroffenen wird von uns schriftlich in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach DS-GVO vereinbart.

§7 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSMODALITÄTEN

7.1 Sofern wir mit dem Kunden keine feste Vertragslaufzeit im Dienstleistungsvertrag vereinbart haben, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

7.2 Die Wirksamkeit einer Kündigung bedarf der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist per Telefax, postalisch oder E-Mail an P-Call zu übermitteln.

7.3 Unberührt hiervor bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund. Ein wichtiger Kündigungsgrund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn

  1. unsere Angebote zu missbräuchlichen Zwecken genutzt wird.
  2. sich der Kunde mit mehr als 2 Rechnungen im Zahlungsverzug befindet.

7.4 Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der vom Auftraggeber zu ersetzendem Schaden beträgt mindestens fünfundsiebzig (75 %) Prozent der vertraglichen Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Zugang der Kündigungserklärung fällig. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass uns nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Uns steht der Nachweis offen, dass hier ein höherer Schaden entstanden ist.

§8 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

8.1 Auftraggeber und P-Call vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.

8.2 Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.

8.3 Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Stuttgart vereinbart.

Stand der AGB: 01.02.2021