Kriterien für Klimaschutzprojekte
Alle Klimaschutzprojekte müssen neben der Emissionseinsparung vier grundlegende Kriterien erfüllen: Zusätzlichkeit, Ausschluss von Doppelzählungen, Dauerhaftigkeit und Überprüfung durch unabhängige Dritte.
Um die Einhaltung der Kriterien nachzuweisen, werden die Projekte nach strengen Kriterien zertifiziert und geprüft, zum Beispiel nach dem Gold Standard oder dem Verified Carbon Standard (VCS). Dadurch wird die Klimaschutzwirkung der Projekte sichergestellt und regelmäßig bestätigt. Eine der wichtigsten Anforderung ist, dass die Projekte tatsächlich zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sind und dass der Beitrag zur CO2-Reduktion in der Atmosphäre klar messbar ist. Folgende Kriterien müssen von Projekten erfüllt werden, damit sie als Klimaschutzprojekt anerkannt werden:
- a) Zusätzlichkeit
Es muss sichergestellt sein, dass ein Projekt nur deshalb umgesetzt wird, weil es eine zusätzliche Finanzierung durch den Emissionshandel erhält. Das Projekt muss also auf Erlöse aus dem Emissionshandel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs angewiesen sein und diesen Bedarf nachweisen können. Projekte, die ohnehin wirtschaftlich sind und auch ohne diese Erlöse realisiert würden, erfüllen das Kriterium nicht und können nicht für den Ausgleich von CO2-Emissionen genutzt werden.
- b) Ausschluss von Doppelzählungen
Es muss sichergestellt werden, dass die CO2-Einsparung nicht bereits an anderer Stelle angerechnet wird. Zum Beispiel kann eine Solaranlage, deren Strom als Ökostrom vermarktet wird, nicht als Klimaschutzprojekt genutzt werden, weil die positive Klimawirkung schon dem Strom zugeschrieben wird.
Zudem muss im Prozess der Klimaneutralstellung garantiert werden, dass die eingesparten CO2-Emissionen nur einmalig für den Ausgleich von CO2-Emissionen genutzt und die entsprechenden Zertifikate stillgelegt werden.
- c) Dauerhaftigkeit
Die Emissionseinsparungen müssen dauerhaft erfolgen. Dieses Kriterium ist besonders für Aufforstungs- und Waldschutzprojekte wichtig. Bei diesen Projekten muss gesichert werden, dass die Waldflächen über einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Eine Waldfläche, die nach wenigen Jahren durch Brandrodung wieder in eine Viehweide verwandelt wird, darf nicht als Klimaschutzprojekt anerkannt werden.
- d) Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte
Klimaschutzprojekte müssen in allen genannten Kriterien in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Dritte überprüft werden. Sie überwachen die Einhaltung der jeweiligen Standards und stellen die tatsächlich eingesparte CO2-Menge rückwirkend fest. Zu den Projekten werden deshalb regelmäßig Fortschrittsberichte erstellt.
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